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Herzlich Willkommen Sie sind herzlich eingeladen, sich auf meiner Internetpräsenz zu informieren.
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Unsere Zeit wird immer fortgeschrittener, technisch versierter und ungeduldiger. Da passiert es schon, dass wesentliche Aufgaben vergessen werden oder schlicht nicht mehr bewältigt werden können.
Ich biete Ihnen fundierte juristische Kompetenz und einen vertrauensvollen Umgang. Das Ergebnis: Sie erhalten Unterstützung bei Ihren Problemen und bekommen Ihre nötige innere Ruhe zurück und eine gewissenhafte Betreuung.
Meine Spezialisierung liegt im Medizinrecht und Sozialrecht. Durch diese Ausrichtung kann von A (wie Aufklärungspflicht) bis Z (wie Zulassungs-bestimmungen) die umfassende juristische Betreuung von Patienten und Arztpraxen gewährleistet werden. Patientenverfügungsgesetz tritt zum 01.09.2009 in Kraft Österreich hat das Patientenverfügungsgesetz schon, Deutschland bekommt es dem 01.September 2009.
Das Gesetz soll Rechtssicherheit schaffen und schreibt vor, dass der behandelnde Arzt dem schriftlichen Willen des Patienten folgen muss. Das Gesetz findet sich im § 1901a BGB. Darin sind nun die Kompetenzen des Arztes, des Betreuers und des Betreuungsgerichts festgelegt.
Der Patientenwille gilt nun unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Die Patientenverfügung sollte mit einer Vorsorgevollmacht ergänzt werden, weil durch das Gesetz vielmehr der mutmaßliche Wille erforscht wird und dies schafft nur eine Vertrauensperson mitzuteilen, denn eine vom Gericht Bestellte.
Schon existente Patientenverfügungen können bestehen bleiben, Vorsorgevollmachten müssen teilweise ergänzt werden.
Gerne helfe ich Ihnen auch bei den aktuellen Rechtsfragen am Lebensende wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuung.
Meine Kooperation mit Pistorius.Ott Rechtsanwälte in Partnerschaft schafft Mehrwerte, sodass Sie von dem Fachwissen und der Erfahrung spezialisierter Anwälte profitieren.

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